Führungszeugnis

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führungszeugnis

Das Führungszeugnis – umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt ist ein Dokument, das bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Es werden alle Delikte aufgeführt, die vor Gericht zu einer Verurteilung einer Person geführt haben.

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 Wer kann ein Führungszeugnis beantragen

Das Führungszeugnis kann von deutschen Bürger beantragt werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für Minderjährige, oder Personen, die einem gesetzlichen Vormund unterstehen können die gesetzlichen Vertreter dieses Dokument beantragen.

 Wie kann ich das Führungszeugnis beantragen

Das Führungszeugnis wird auf Antrag vom Bundesamt für Justiz (BfA) ausgestellt. Den Antrag auf Ausstellung des Führungszeugnisses können Sie in Ihrer Meldebehörde, oder online beim BfA stellen, die es Ihnen per Post zusenden. Die Kosten für die Bearbeitung, Erstellung und den Versandt belaufen sich hierbei auf 13€. In der Regel erhalten Sie Ihr Führungszeugnis innerhalb von 2 Wochen, dies ist jedoch abhängig von der Kapazität und Auslastung des Bundesamtes für Justiz. das behördliche Führungszeugnis wird i.d.R direkt an die Behörde versandt.

 Welches Führungszeugnis benötigen Sie?

 Einfaches Führungszeugnis

Sie können sich das Führungszeugnis für private Zwecke ausstellen lassen, beispielsweise zur Vorlage für Ihren Arbeitgeber. Dies ist unter anderem bei Banken oder im Supermarkt gefordert. Aber auch für behördliche Zwecke, dieses dient dann ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses benötigen Sie beispielsweise zur Erteilung der Fahrerlaubnis.

 Erweitertes Führungszeugnis

Neben dem einfachen Führungszeugnis ist es möglich, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ zu beantragen. Dieses ist insbesondere Notwendig, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden wollen. Der Unterschied zum einfachen Führungszeugnis hierbei ist, dass Straftaten, deren Verjährungsfrist abgelaufen ist, hier noch aufgeführt sein können.

 europäisches Führungszeugnis

Falls Sie neben oder anstatt der deutschen eine Staatsangehörigkeit aus einem EU Mitgliedsstaat haben, können Sie das „europäische Führungszeugnis“ beantragen. Dies enthält neben dem deutschen Führungszeugnis ebenfalls die Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftslandes.